Rechteeinräumung

a) Rechte an den Kurzfilmen
Sämtliche geistige Eigentumsrechte an den hochgeladenen Kurzfilmen stehen ausschließlich den Wettbewerbsteilnehmer*innen zu. Nur diese sind – abgesehen von den im Folgenden eingeräumten Rechten – berechtigt, darüber zu verfügen. Mit dem Hochladen eines Kurzfilms räumt der/die Künstler*in KÖR bzw. INFOSCREEN das Recht ein, den Film in der notwendigen Anzahl für die Jurymitglieder zu vervielfältigen und diesen im Rahmen der Jurysitzung zu senden.

Hinsichtlich prämierter Kurzfilme räumen die Wettbewerbsteilnehmer*innen die im Folgenden beschriebenen Rechte ein:

b) Rechteeinräumung
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen räumen KÖR und INFOSCREEN mit dem Hochladen der Kurzfilme gemäß Punkt 5 unwiderruflich das sachlich, örtlich und zeitlich unbeschränkte Werknutzungsrecht an den Kurzfilmen ein. KÖR und INFOSCREEN sind berechtigt, die Kurzfilme in jeder bekannten und zukünftig bekannt werdenden Nutzungsart selbst oder durch Dritte zu verwerten und durch Veröffentlichungen bekannt zu machen, insbesondere zu vervielfältigen, verbreiten, drahtlos oder drahtgebunden zu übertragen oder zu senden, aufzuführen und zur Verfügung zu stellen („Werknutzungsrecht“). Die Werknutzung hat jeweils unter der Nennung der Wettbewerbsteilnehmerin bzw. des Wettbewerbsteilnehmers als Urheber*in zu erfolgen. KÖR und INFOSCREEN sind insbesondere ohne Zahlungsverpflichtung berechtigt, die hochgeladenen Kurzfilme in anderen Formen wie z.B. Werbeankündigungen oder Berichten über den Wettbewerb, sei es in eigenen oder Fremdpublikationen ganz oder gekürzt zu senden, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen und für Werbezwecke zu nutzen. Eine darüber hinausgehende, finanziell gewinnbringende oder werbliche, Verwertung der Kurzfilme für andere Zwecke als der Präsentation des Wettbewerbs oder der Kommunikations- & PR-Aktivitäten von KÖR oder INFOSCREEN ist von diesem Werknutzungsrecht ausgenommen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

c) Erklärung der Wettbewerbsteilnehmer*innen
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen erklären, alleinige Urheber*innen der Kurzfilme und der dafür notwendigen Materialien zu sein und/oder über die notwendigen Rechte für die Einreichung des Kurzfilms sowie für die Rechtsübertragung am Werk an KÖR und INFOSCREEN zu verfügen und insbesondere keine Teile widerrechtlich dem Inhalt anderer Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes entnommen zu haben sowie auch über sämtliche erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen von abgebildeten Personen oder Kunstwerken zu verfügen. Die Wettbewerbsteilnehmer*innen halten KÖR und INFOSCREEN für etwaige Ansprüche Dritter wegen behaupteter Rechtsverletzungen durch die Nutzung der Kurzfilme im Rahmen der Rechteeinräumung inklusive Anwalts- und Gerichtskosten schad- und klaglos.

Preis
Das Preisgeld ist mit 1.000,- EUR netto dotiert.
Damit ist die Rechteeinräumung abgegolten. Ein weiterer Kostenersatz oder Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen. Jede*r der im Rahmen der Jurysitzung ermittelten Gewinner*innen erhält dieses Preisgeld. Darüber hinaus werden die Kurzfilme der Gewinner*innen der Ausschreibung für einen künstlerischen Kurzfilm zum Thema „Gemeinschaft 3.0. Öffentlicher Raum im digitalen Zeitalter“ 2024 jeweils acht Wochen alternierend auf allen INFOSCREENs österreichweit gezeigt.


Aufwandsentschädigung
Die nicht siegreichen Wettbewerbsteilnehmer*innen erhalten keine Aufwandsentschädigung.

Rückstellung der Kurzfilme
Die auf die Subsite von KÖR hochgeladenen Kurzfilme sowie allfällig für die Jury erstellte Kopien, die nicht von den ermittelten Gewinner*innen stammen, werden bis Ende Juni 2024 gelöscht. Die Kurzfilme werden nicht zurückgesandt. Der*die Wettbewerbsteilnehmer*in ist daher selbst für eine Sicherung des Kurzfilmes verantwortlich.

OPEN CALL: Kurzfilm-Wettbewerb
20 seconds for art

THEMA
Gemeinschaft 3.0. Öffentlicher Raum im digitalen Zeitalter

EINSENDESCHLUSS
15. April 2024, 14:00 Uhr MEZ (einlangend)

PRÄSENTATIONSZEITRAUM
8 Wochen, von 8. Juli bis 1. September 2024

PREISGELD
je 1.000.- EURO

Es werden 5 Gewinner*innen ermittelt.

DOWNLOADS

Ausschreibung DEUTSCH

Ausschreibung ENGLISCH

zur Einreichung